Inhaltsverzeichnis
Der Schadensersatz neben der Leistung über § 327i Nr. 3 kommt insbesondere bei mangelbedingten Folgeschäden in Betracht. Diese konnten durch eine hypothetisch gedachte Nacherfüllung zum letztmöglichen Zeitpunkt nicht mehr vermieden werden. Der Schadensersatz tritt in diesen Fällen neben die Leistung. Neben dem einfachen mangelbedingten Schadensersatz wird auch auf § 280 Abs. 2 verwiesen. Damit kann ein mangelbedingter Verzugsschaden ebenfalls geltend gemacht werden.