Inhaltsverzeichnis
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Die den Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze des allgemeinen Verwaltungsrechts vergleichbare Vorschrift des § 124 AO enthält die auch im Steuerrecht maßgeblichen Nichtigkeitsgründe. Hinsichtlich der Einzelheiten hierzu wird auf die verwaltungsrechtliche Literatur verwiesen.