Inhaltsverzeichnis

Steuerrecht - (4) Begründung

ZU DEN KURSEN!

Steuerrecht

(4) Begründung

Inhaltsverzeichnis

413

Nach § 121 Abs. 1 AO ist ein schriftlicher Steuerverwaltungsakt zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Aus § 121 Abs. 2 AO ergeben sich indes Fälle, in denen ein schriftlicher Steuerverwaltungsakt keiner Begründung bedarf. Insbesondere bedarf ein Steuerbescheid gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO keiner Begründung, soweit das Finanzamt mit dem Steuerbescheid lediglich der Steuererklärung (§§ 149, 150 AO) des Steuerpflichtigen folgt.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

F gibt in ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Fotomodel an. Das Finanzamt stuft diese Tätigkeit als gewerblich ein und setzt daher Einkünfte aus Gewerbebetrieb fest. Diese Entscheidung bedarf gemäß § 121 Abs. 1 AO zumindest einer knappen Begründung, weil insoweit von der Steuererklärung der F abgewichen wird. Das Fehlen der nach § 121 Abs. 1 AO notwendigen Begründung führt zwar zur Rechtswidrigkeit des Steuerbescheids, kann aber nach § 126 Abs. 1 und 2 AO geheilt werden oder nach § 127 AO unbeachtlich sein. Gemäß § 126 Abs. 3 S. 1 AO i.V.m. § 110 AO kann dem Steuerpflichtigen jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er wegen des Fehlens einer notwendigen Begründung die rechtzeitige Anfechtung des Steuerbescheids versäumt hat.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!