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Steuerbescheide sind Steuerverwaltungsakte (§ 155 Abs. 1 S. 2 AO), die eine Steuer festsetzen. Eine Steuerfestsetzung ist die finanzbehördliche Feststellung, dass eine bestimmte Steuer in bestimmter Höhe kraft Gesetzes durch Erfüllung des jeweiligen Steuertatbestands (§ 38 AO) entstanden ist. Der Steuerbescheid ist deshalb ein feststellender (deklaratorischer) und kein rechtsgestaltender Verwaltungsakt.
Birk/Desens/Tappe Steuerecht, Rn. 240; Seer in: Tipke/Lang, Steuerrecht, § 21 Rn. 56. Regelmäßig ist das Ziel des Steuerverwaltungsverfahrens der Erlass des Steuerbescheids.Ein Steuerbescheid enthält folgende Elemente: