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Es gibt für jeden Staat zwei Möglichkeiten, eine wegen des Gebots der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich unerwünschte Doppelbesteuerung zu vermeiden: Er kann durch unilaterale Maßnahmen, d.h. für sich alleine durch Regelungen in seinem nationalen Steuerrecht, oder durch bilaterale Maßnahmen, d.h. durch Verträge mit anderen Staaten, die doppelte Besteuerung ein und desselben wirtschaftlichen Vorgangs vermeiden.