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In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip und das Quellenprinzip, d.h. der Steuerinländer (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) ist mit seinem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und der Steuerausländer (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) ist mit den Einkünften in Deutschland steuerpflichtig, die aus einer inländischen Quelle stammen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Staaten auf der Welt verfährt genauso. Demnach kommt es zwangsläufig dazu, dass ein und derselbe Sachverhalt in mehreren Staaten gleichzeitig jeweils einen Steuertatbestand erfüllt und somit zur doppelten Steuerpflicht hinsichtlich des identischen Steuerobjekts führt.