Inhaltsverzeichnis
381
Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus § 13 und § 13b Abs. 5–10 UStG. Grundsätzlich ist der Unternehmer Steuerschuldner. Der Gesetzgeber setzt jedoch zur Vermeidung von Steuerhinterziehung das sog. Reverse-Charge-Verfahren ein, in dem der Verbraucher die Steuer schuldet.