Inhaltsverzeichnis
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Der Auf die Bemessungsgrundlage anzuwendende Steuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG grundsätzlich 19 %, ausnahmsweise gemäß § 12 Abs. 2 UStG 7 %.
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Der Auf die Bemessungsgrundlage anzuwendende Steuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG grundsätzlich 19 %, ausnahmsweise gemäß § 12 Abs. 2 UStG 7 %.
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