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Auch der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG umsatzsteuerbar. Die Voraussetzungen werden in § 1a UStG näher geregelt. Voraussetzung ist, dass es sich um Warenverkehr innerhalb des Gemeinschaftsgebiets handelt und dass sowohl der Abnehmer, als auch der Empfänger Unternehmer oder eine juristische Person ist. Es gilt das Bestimmungslandprinzip. §§ 1b, 1c UStG enthalten Sonderregeln für Fälle, in denen der Erwerber kein Unternehmer ist und dennoch ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt.