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Die Leistung muss entgeltlich erfolgen.
Definition
Definition: Entgeltlichkeit
Entgeltlichkeit setzt einen Leistungsaustausch voraus, d.h. für die Leistung muss auch eine Gegenleistung geschuldet sein.
Unerheblich ist, ob die Gegenleistung tatsächlich erbracht wird. Es ist noch nicht einmal erforderlich, dass die Gegenleistung im Vorhinein vereinbart wurde. Es genügt, wenn die Gegenleistung im Nachhinein freiwillig erbracht wird.UStAE 1.1. Abs. 1 S. 6, S. 8. Unerheblich ist ferner, ob Leistung und Gegenleistung sich wertmäßig entsprechen. Erforderlich ist aber, dass Leistung und Gegenleistung aus Sicht der Beteiligten in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.