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Definition
Definition: sonstige Leistungen
Nach § 3 Abs. 9 S. 1 UStG sind sonstige Leistungen alle Leistungen, die keine Lieferungen sind.
Darunter fällt jede Dienst- oder Werkleistung, nach § 3 Abs. 9 S. 2 UStG aber auch ein Unterlassen oder das Dulden einer Handlung oder eines Zustands.
Beispiel
U vermietet an M eine Wohnung. Hier besteht die sonstige Leistung darin, dass U die Nutzung seiner Wohnung durch M duldet. U überlässt D ein Darlehen in Höhe von 100 000 € gegen Zahlung eines Jahreszinses in Höhe von 8 %. Hier liegt eine sonstige Leistung durch Duldung der Kapitalnutzung vor. U verpflichtet sich gegen Zahlung einer hohen Abstandssumme vertraglich gegenüber B, in den nächsten 5 Jahren in der Gemeinde G kein Ingenieurbüro zu eröffnen. Hier liegt eine sonstige Leistung in Form des Unterlassens vor.