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Definition
Definition: Leistung
Der Begriff der Leistung als allgemeiner umsatzsteuerlicher Überbegriff meint jedes Verhalten, mit dem eine Person (Leistender) einer anderen (Leistungsempfänger) einen wirtschaftlichen Vorteil zuwendet.Mutschler/Scheel Umsatzsteuer, S. 9.
Das Leistungsverhalten kann in einem Tun, Dulden oder Unterlassen bestehen. Leistungsgegenstand kann jedes Wirtschaftsgut sein, das Gegenstand des Rechtsverkehrs sein kannAbschnitt 1.1. Abs. 3 S. 1 UStAE., also insbesondere Sachen, Rechte, Dienst- oder Werkleistungen.
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Keine Leistung ist die Erbringung der Gegenleistung, also die bloße Entgeltentrichtung. Diese ist zwar eine Leistung im rechtlichen Sinne, nicht aber Leistung im wirtschaftlichen Sinne.Abschnitt 1.1. Abs. 3 S. 2 UStAE. Die Entgeltentrichtung führt lediglich dazu, dass eine Leistung als entgeltlich i.S.v. § 1 Abs. 1 UStG (siehe unten Rn. 354) anzusehen ist.
An einer Leistung fehlt es ebenfalls, wenn das zu prüfende Verhalten lediglich darin besteht, dass eine Leistung – beispielsweise nach einem Rücktritt vom Vertrag – rückgängig gemacht wird.Abschnitt 1.1. Abs. 4 S. 1 UStAE.
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Eine Leistung setzt grundsätzlich Leistungswillen voraus. Dieser ist nur nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG im Falle der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung der Leistungsausführung entbehrlich (bspw. Enteignungs- oder Zwangsversteigerungsfälle). Ansonsten fehlt es am Tatbestand der Leistung immer dann, wenn sich jemand einen wirtschaftlichen Vorteil eigenmächtig verschafft und der andere Teil dieses Verhalten auch nicht bewusst duldet. Auch die Leistungsbereitschaft kann eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne sein.
Beispiel
Unternehmer U bezahlt dem Rechtsanwalt R monatlich 500 € pauschal dafür, dass U den R jederzeit zu rechtlichen Fragen konsultieren darf. Tatsächlich nimmt U die Dienste des R jedoch nie in Anspruch. Hier stellt die Leistungsbereitschaft des R selbst eine Leistung dar, da schon die jederzeitige Bereitschaft zur Erteilung von Rechtsrat für U einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt.