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Hinweis
Die Umsatzsteuer ist wohl die systematisch ausgefeilteste Steuer, das UStG entsprechend logisch aufgebaut. Wer hier den Überblick hat, kann jeden Fall zumindest in den Grundzügen in den Griff kriegen.
Ein Vorgang ist dann umsatzsteuerbar, wenn er die Voraussetzungen eines Umsatztatbestands gemäß § 1 Abs. 1 UStG erfüllt. Dazu muss es sich um einen Leistungsumsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, eine Einfuhr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder um einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG handeln.