Inhaltsverzeichnis
323
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 19 ErbStG enthält eine Vielzahl von systematisch nicht zusammengehörigen, teils verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbefreiungen.
323
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 19 ErbStG enthält eine Vielzahl von systematisch nicht zusammengehörigen, teils verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbefreiungen.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung