Inhaltsverzeichnis
307
Nach welcher Steuerklasse der Steuerschuldner besteuert wird, regelt § 15 ErbStG. Die Steuerklasse ist entscheidend für den Steuersatz nach § 19 ErbStG.
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Nach welcher Steuerklasse der Steuerschuldner besteuert wird, regelt § 15 ErbStG. Die Steuerklasse ist entscheidend für den Steuersatz nach § 19 ErbStG.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung