Inhaltsverzeichnis
286
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind Schenkungen unter Lebenden schenkungsteuerpflichtig. Was eine Schenkung unter Lebenden ist, regelt § 7 ErbStG.
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Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind Schenkungen unter Lebenden schenkungsteuerpflichtig. Was eine Schenkung unter Lebenden ist, regelt § 7 ErbStG.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung