Inhaltsverzeichnis
250
Eine Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG liegt dann vor, wenn sich ohne die Ausschüttungsleistung rechnerisch ein Gewinn der Gesellschaft in anderer Höhe ergeben würde.
250
Eine Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG liegt dann vor, wenn sich ohne die Ausschüttungsleistung rechnerisch ein Gewinn der Gesellschaft in anderer Höhe ergeben würde.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung