Inhaltsverzeichnis

Steuerrecht - a) Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

ZU DEN KURSEN!

Steuerrecht

a) Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Inhaltsverzeichnis

216

Körperschaftsteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 1 KStG nur bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Die Aufzählung der körperschaftsteuerpflichtigen Subjekte in § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG ist abschließend und darf nicht durch Auslegung oder Analogien erweitert werden.

217

Hat ein in § 1 Abs. 1 KStG genanntes Subjekt seine Geschäftsleitung (vgl. § 10 AO) oder seinen Sitz (vgl. § 11 AO) im Inland, so besteht grundsätzlich unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht (Welteinkommensprinzip, § 1 Abs. 2 KStG). Fehlt es sowohl an der inländischen Geschäftsleistung als auch am inländischen Sitz, so unterliegt die Körperschaft nach § 2 KStG der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, soweit sie inländische Einkünfte (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 49 EStG) hat.

Definition

Hier klicken zum Ausklappen
Definition: Geschäftsleitung

Nach § 10 AO ist Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.

Dies richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und Verhältnissen. In der Regel ist dies der Ort, an dem die kaufmännischen Entscheidungen über das Tagesgeschäft getroffen werden (insbesondere Büro des Geschäftsführers). Unmaßgeblich sind strategische, unternehmenspolitische, organisatorische oder technische Entscheidungen. Da der Mittelpunkt der entscheidende Ort ist, kann die Geschäftsleistung nur an einem Ort sein.

Definition

Hier klicken zum Ausklappen
Definition: Sitz

Der Sitz befindet sich nach § 11 AO dort, wo er laut Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstigen Statuten liegt (rein formales Kriterium).

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!