Inhaltsverzeichnis
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Expertentipp
Auch in Aufgaben aus dem Körperschaftsteuerrecht ist es vorbehaltlich des Bearbeitervermerks der jeweiligen Klausur geboten, vor der Einkommensermittlung einen allgemeinen Abschnitt voranzustellen, in dem regelmäßig die nachfolgend genannten Punkte zu erörtern bzw. zu erwähnen sind.