Inhaltsverzeichnis

Steuerrecht - (3) Sofortabschreibung und Poolabschreibung

ZU DEN KURSEN!

Steuerrecht

(3) Sofortabschreibung und Poolabschreibung

Inhaltsverzeichnis

136

Bei selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer den Betrag von 800 € nicht übersteigt, besteht gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. Demnach können solche Wirtschaftsgüter bereits im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung sofort auf 0 € abgeschrieben werden.

137

Gemäß § 6 Abs. 2a EStG kann bei selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 250 € und höchstens 1000 € betragen, eine sog. Poolabschreibung erfolgen. Es wird ein Sammelposten gebildet, in den sämtliche Wirtschaftsgüter dieser Art eingestellt werden. Dann erfolgt gemäß § 6 Abs. 2a EStG eine Abschreibung auf den Sammelposten (Sammelabschreibung) in Höhe von 20 %. Nach § 6 Abs. 2a S. 5 EStG muss sich der Steuerpflichtige innerhalb eines Wirtschaftsjahres jedoch einheitlich für die Poolabschreibung betreffend alle in diesem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, entscheiden.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

A schafft im Jahr 2021 folgende Wirtschaftsgüter für seinen Betrieb an: Mobiltelefon für 900 € zzgl. 19 % USt, Werkzeug für 260 € zzgl. 19 % USt, Computer für 1100 € zzgl. USt, Drucker für 300 € zzgl. USt.

A kann nun die Kosten für Werkzeug und Drucker jeweils sofort nach § 6 Abs. 2 EStG abschreiben. In diesem Fall muss er die Kosten für das Mobiltelefon nach § 7 Abs. 1 linear abschreiben. Die Möglichkeit einer Poolabschreibung betreffend das Mobiltelefon besteht nach § 6 Abs. 2a S. 5 EStG nur, wenn er auch das Werkzeug und den Drucker in den Pool einstellt und deren Kosten nicht sofort komplett abschreibt. Wird eine Poolabschreibung gewählt, so beträgt die Abschreibung hierauf im Jahr 2021 gemäß § 6 Abs. 2a S. 2 EStG 292 €.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!