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Das Steuerschuldverhältnis kann anstelle eines Steuerzahlungsanspruchs einen Steuerhaftungsanspruch beinhalten. Der Unterschied zwischen dem Steuerzahlungs- und dem Steuerhaftungsanspruch besteht darin, dass der Steuerzahlungsanspruch darauf gerichtet ist, dass der Steuerschuldner auf eine eigene Steuerschuld leistet, während der Steuerhaftungsanspruch auf Zahlung einer fremden Steuerschuld gerichtet ist, für die der Anspruchsgegner haftet (Haftungsschuldner). Jeder Haftungsschuldner ist zugleich Steuerpflichtiger. In §§ 69–76 AO regelt die AO Haftungstatbestände (nicht abschließend). Ein Steuerpflichtiger haftet demnach für eine fremde Steuerschuld, wenn ein Haftungstatbestand nach der AO oder einem speziellen Steuergesetz erfüllt ist.