Inhaltsverzeichnis
28
Hat der Steuerpflichtige ohne Rechtsgrund Steuervergütungen ausgezahlt bekommen, so muss er die erhaltene Steuervergütung zurückzahlen, bspw. ihm zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld.
28
Hat der Steuerpflichtige ohne Rechtsgrund Steuervergütungen ausgezahlt bekommen, so muss er die erhaltene Steuervergütung zurückzahlen, bspw. ihm zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung