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Steuerzahlungsanspruch ist derjenige Anspruch des Steuergläubigers gegen den Steuerschuldner, der auf Zahlung einer Steuer für eigene Rechnung des Steuerschuldners gerichtet ist.
Definition
Definition: Steuerschuldner
Steuerschuldner ist demnach jede Person, die Zahlung einer Steuer für eigene Rechnung schuldet.
Jeder Steuerschuldner ist demnach Steuerpflichtiger (nicht auch umgekehrt!). Die Steuerschuld ist eine persönliche Schuld, die grundsätzlich einer Einzelperson obliegt. Ausnahmsweise handelt es sich aber gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 AO um eine Gesamtschuld,
• | wenn mehrere Personen aus dem Steuerschuldverhältnis nebeneinander dieselbe Leistung schulden (z.B. Schenker und Beschenkter bei der Schenkungsteuer, vgl. § 20 Abs. 1 ErbStG), |
• | wenn mehrere Personen aus dem Steuerschuldverhältnis nebeneinander für dieselbe Leistung haften (z.B. mehrere Geschäftsführer einer GmbH, §§ 69, 34 Abs. 1 AO) oder wenn eine Person aus dem Steuerschuldverhältnis eine Leistung schuldet und eine andere Person für diese Leistung haftet (z.B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer, vgl. §§ 38 Abs. 2 S. 1, 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG), |
• | wenn mehrere Personen zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind (v.a. Zusammenveranlagung von Ehegatten, §§ 26 Abs. 1, 26b EStG). |
Definition
Definition: Steuergläubiger
Steuergläubiger ist diejenige Gebietskörperschaft, der die Ertragshoheit hinsichtlich der jeweiligen Steuer zusteht.
Die Ertragshoheit für die einzelnen Steuerarten ergibt sich aus Art. 106 GG.