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Definition
Definition: Steuerrechtsfähigkeit
Steuerrechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von steuerlichen Rechten und Pflichten zu sein.
Wer steuerrechtsfähig ist, lässt sich nicht allgemein bestimmen. Dies wird vielmehr durch die einzelnen Steuergesetze für die jeweilige Steuerart festgelegt.
Beispiel
Aus §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG ergibt sich, dass jeder Unternehmer umsatzsteuerrechtsfähig ist, ohne dass es auf die Rechtsform des Unternehmens ankommt. Demnach ist auch die GbR umsatzsteuerrechtsfähig. Aus § 1 Abs. 1 S. 1 EStG und § 1 Abs. 1 KStG ergibt sich hingegen, dass eine GbR (= keine natürliche oder juristische Person) weder einkommensteuerrechtsfähig, noch körperschaftsteuerrechtsfähig ist.