Inhaltsverzeichnis
19
Definition
Definition: Steuerpflichtiger
Steuerpflichtiger ist nach § 33 Abs. 1 AO, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. Kurz zusammengefasst ist Steuerpflichtiger jede steuerrechtsfähige Person, die materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Pflichten zu erfüllen hat, die nicht lediglich Pflichten i.S.v. § 33 Abs. 2 AO sind.