Inhaltsverzeichnis
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Das formelle Steuerrecht besteht aus dem Steuerverfahrensrecht, d.h. dem Steuerverwaltungs- und dem Steuerprozessrecht. Das allgemeine Steuerverwaltungsrecht regelt die AO in ihrem Dritten bis Siebten Teil (§§ 78–368). Die einzelnen Steuergesetze (EStG, KStG etc.) enthalten vereinzelt auch besondere Steuerverwaltungsvorschriften (bspw. § 10d Abs. 4 EStG). Das Steuerprozessrecht ist in der FGO geregelt.