Schuldrecht Allgemeiner Teil 1 - Zurückbehaltungsrecht aus § 410

ZU DEN KURSEN!

Schuldrecht Allgemeiner Teil 1

Zurückbehaltungsrecht aus § 410

F. Zurückbehaltungsrecht aus § 410

508

Expertentipp

Hier klicken zum Ausklappen

Gehen Sie an dieser Stelle noch die Schuldnerschutztatbestände der §§ 407 ff. oben unter Rn. 218 ff. durch.

Ein besonderes Leistungsverweigerungsrecht sieht § 410 Abs. 1 S. 1 für den Fall der Abtretung vor. Während § 404 dem Schuldner seine bisherigen Einreden trotz Abtretung erhält, gibt § 410 Abs. 1 S. 1 dem Schuldner aufgrund der Abtretung eine neue Einrede. Der Schuldner ist danach dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Damit kann sich der Schuldner die leistungsbefreiende Wirkung des § 409 sichern und sich vor einer vergeblichen Leistung an die falsche Person schützen. Dieser Schutz ist bei einer bereits erfolgten Anzeige erreicht. Deswegen besteht das Zurückbehaltungsrecht nach § 410 Abs. 2 nicht, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!