Die Frage nach der Zulässigkeit und den Voraussetzungen für Videoaufnahmen durch die Polizei beschäftigt die Rechtsprechung schon seit Jahren. In einem aktuellen Urteil des OVG Koblenz ging es um die Zulässigkeit von Übersichtsaufnahmen, die von einer Kamera auf einen Monitor in Echtzeit übertragen, jedoch nicht aufgezeichnet und gespeichert werden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handelt und dass Übersichtsaufnahmen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
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