10 Suchergebnisse



  • SR
    §§ 151, 264 StPO: Wo kein Kläger, da kein Richter!

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    Aus § 151 StPO ergibt sich, dass die „Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung (…) durch die Erhebung einer Klage bedingt“ ist (Akkusationsprinzip). In § 264 StPO heißt es dementsprechend: „Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat…“ Was ist nun aber unter der (prozessualen) „Tat“ zu verstehen?

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  • ÖR
    "Hexenprozesse" und "Nationalsozialistische Sondergerichte" als Schmähkritik?

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    Eine Prozessführung wie bei einem „nationalsozialistischen Sondergericht“ und in der Art „mittelalterlicher Hexenprozesse“. Zu diesen Vorwürfen hatte sich ein Kläger in einem Zivilprozess gegenüber der Richterin hinreißen lassen. Ist das noch Meinungsfreiheit? Handelt es sich um strafbare Schmähkritik?

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  • ZR
    Der sog. weiterfressende Mangel: Gaszugfall

    Der BGH beschäftigt sich in diesem Fall mit der Frage wann deliktische Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn ein bestehender Mangel an der Kaufsache zu einem weitergehenden Schaden an der Sache führt.

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  • ZR
    Identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten

    Identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten

    Das OLG Frankfurt am Main beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 mit der Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten, der seine Strafe weitgehend verbüßt hat und wegen des Strafrestes unter Bewährung steht, zulässig ist.

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  • ZR
    Widerruf eines Anerkenntnisses im Fall der notwendigen Streitgenossenschaft.

    Widerruf eines Anerkenntnisses im Fall der notwendigen Streitgenossenschaft.

    im vorliegenden Fall musste der BGH in seinem Urteil vom 23.10.2015 V ZR 76/14 entscheiden, ob ein notwendiger Streitgenosse an das Anerkenntnis seines Streitgenossen gebunden ist und ob er ein solches im Rahmen der Berufung widerrufen kann. Die Entscheidung ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2015-10-23&nr=73017&pos=0&anz=1

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  • ZR
    Mitverschulden und Tiergefahr

    Mitverschulden und Tiergefahr

    Die Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2016 VI ZR 465/15, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de eignet sich sehr gut zum Einbau in eine Examensklausur zum ersten und zum zweiten Staatsexamen. Muss sich bei einem Gerangel zwischen 2 Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, der Geschädigte die spezifische Tiergefahr seines eigenen Hundes anspruchsmindernd analog § 254 Abs. 1 anrechnen lassen?

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  • ZR
    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15 – abrufbar unter www.Bundesgerichtshof.de – mit der Frage, ob bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der an sich geeignet ist einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig dazu führt, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretener Gesundheitsschädigung umgekehrt wird. Die hier zu erörternde Beweislastumkehr ist im Rahmen des Behandlungsvertrags gem. §§ 630a ff. (für die Behandlung von Menschen) kodifiziert. Im Kern geht es daher um die Frage, ob diese Grundsätze auf den tierärztlichen Behandlungsvertrags übertragbar sind.

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  • ZR
    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 15. Juni 2016 VIII ZR 134/15, abrufbar unter www.BGH. de, mit der Frage, ob nach der Schuldrechtsmodernisierung von einem weiten oder einem engen Beschaffenheitsbegriff auszugehen ist. Diese Fragestellung ist für das Examen von hoher Relevanz.

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  • ZR
    Nachträgliche Schwarzgeldabrede

    Nachträgliche Schwarzgeldabrede

    Die nachträgliche Schwarzgeldabrede. Ein Klassiker in neuem Gewand. Wie immer geht es zentral um § 139 und die Frage wie dem Sinn und Zweck des SchwarzArbG am besten zur Geltung verholfen werden kann. Alles in Allem eine wunderbare Klausurvorlage für die Prüfungsämter. Das Urteil ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=05650ba144d0918178e6980ac83fb0ad&nr=77985&pos=0&anz=1

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16 mit der Frage nach der Kombinationsmöglichkeit von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Falle einer Beschädigung eines KFZ. Inzident wird auch die Möglichkeit eines Übergangs zu konkreter Berechnung dargelegt, wenn der Kläger zuvor fiktiv abgerechnet hat.

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