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  • ZR
    Wirkung ersichtlicher Abweichungen von eBay AGB

    "Abbruchjäger" und gewillkürte Prozessstandschaft

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.4.2018 – VI ZR 25/17 mit der Funktion von eBay AGB beim Vertragsschluss über die Verkaufsplattform und klärt inwieweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers zur Auslegung der jeweiligen Willenserklärungen herangezogen werden können.

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  • ZR
    Widerruf eines Anerkenntnisses im Fall der notwendigen Streitgenossenschaft.

    Widerruf eines Anerkenntnisses im Fall der notwendigen Streitgenossenschaft.

    im vorliegenden Fall musste der BGH in seinem Urteil vom 23.10.2015 V ZR 76/14 entscheiden, ob ein notwendiger Streitgenosse an das Anerkenntnis seines Streitgenossen gebunden ist und ob er ein solches im Rahmen der Berufung widerrufen kann. Die Entscheidung ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2015-10-23&nr=73017&pos=0&anz=1

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  • ZR
    Anspruch auf Löschung von intimen Bild- und Filmaufnahmen nach Beendigung der Beziehung

    Recht auf Löschung von Nacktaufnahmen

    Ein anschaulicher Fall zum APR. Der BGH beschäftigt sich im, Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14 mit dem Recht auf Löschung von intimen Aufnahmen nach Beendigung der Beziehung. Der Schwerpunkt liegt klar auf dem examensrelevanten sog. quasinegatorischen Unterlassungsanspruch.

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  • ZR
    Gut betreut - Schutzwürdigkeit von Betreuten und Bereicherungsrecht

    Gut betreut - Schutzwürdigkeit von Betreuten und Bereicherungsrecht

    Ein sehr schöner Fall des BGH vom 21. April 2015 (XI ZR 234/14). Man könnte in diesem Fall den Betreuten gegen einen Minderjährigen tauschen und es würde sich kaum etwas ändern. Daher eine schöne Vorlage für die Prüfungsämter. Der Fall enthält typische und sehr wichtige Fragen zur Schutzwürdigkeit von Betreuten und zum Bereicherungsrecht.

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  • ZR
    Kündigung eines Fitnessstudiovertrags

    Kündigung eines Fitnessstudiovertrags

    Eine sehr examensrelevante Entscheidung zur Kündigungsmöglichkeit bei Dauerschuldverhältnissen (BGH Entscheidung vom 4.7.2016 XII ZR 62/15). Der Klausurersteller kann hier wunderbar allgemeine Kenntnisse zur außerordentlichen Kündigung befristeter Schuldverhältnisse abfragen.

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  • ZR
    Der Haakjöringsköd-Fall

    Der Rechtsgrundsatz der falsa demonstratio non nocet (Falschbezeichnung schadet nicht) begleitet Studenten der Rechtswissenschaft von ihrer ersten BGB-AT-Vorlesung bis hin zu den Klausuren der Staatsexamina. Durchaus lohnenswert kann es sein, sich einmal das Musterbeispiel zur falsa demonstratio non nocet anzuschauen: Den Haakjöringsköd-Fall des Reichsgerichts (RGZ 99, 147).

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  • ZR
    Wirksame Kündigung keine Voraussetzung für Mehrkosten einer Ausweichunterkunft

    Manchen Sachverhalten ist ohne weiteres nicht unbedingt anzusehen, wo eigentlich das Problem liegen soll. Sind die Prüfungsämter hier wohlgesonnen, präsentieren sie Hinweise in Gestalt von Rechtsansichten der Parteien. Wenn nicht – ist das die Stunde derjenigen, die die Problemkonstellation im Grundriss kennen: Der folgende Fall, den der BGH im Juli 2013 zu entscheiden hatte, enthält eine solche Konstellation. Das Urteil beinhaltet knappe und etwas unsortierte Ausführungen zum Umfang des Schadensersatzes nach § 536a BGB. Es lohnt sich BGH Az. VIII ZR 191/12 durchzulesen und sich ein paar eigene (dogmatische) Gedanken zu machen. Das Urteil ist unter www.bundesgerichtshof.de kostenlos abrufbar.

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  • ZR
    Persönliche Haftung des mittelbar an einer OHG beteiligten Treugebers

    Das die Gesellschafter einer OHG persönlich mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, ist ein alter Hut. Dass auch Gesellschafter einer GbR mit Ihrem persönlichen Vermögen für Verbindlichkeiten haften auch. Noch ein alter, wenn auch weniger bekannter alter Hut ist, dass der Auftrag, jemand anders möge für einen die Posittion des Gesellschafters ausüben, ohne dass man selbst Gesellschafter wird, nicht dazu führt, dass man als Gesellschafter gilt. Das genaue Verhältnis zwischen tatsächlichem Gesellschafter und "Treugeber" ist seit jeher in seinen rechtlichen Auswirkungen umstritten. Der BGH entschied nun in einer Reihe von Fällen eine wichtige Regressproblematik, die aufgrund ihrer Verbindung mit dem allgemeinen Schuldrecht von Prüfungsämtern aufgegriffen werden könnte. BGHUrt. v. 24. 7. 2012 − II ZR 297/11, NJW 2013, 452 mit instruktiver Besprechung von Stöber in NJW 2013, 832 oder Wertenbruch in NZG 2013, 285. Das Urteil ist kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de

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  • ZR
    Widerruf eines wechselbezüglichen Ehegattentestaments gegenüber nichtgeschäftsfähigem Ehegatten

    Das Ehegattentestament ist ein beliebtes Prüfungsthema, weil es neben den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments zahlreiche Schwierigkeiten bei der Auslegung, der Anwendung und schließlich beim Widerruf auslöst. Das OLG Nürnberg hat mit einem Beschluss vom 6. 6. 2013 ­- 15 W 764/13 eine Thematik entschieden, die Probleme des Ehegattentestaments mit solchen des BGB AT vermengt: In-sich-Geschäft, Zugang einer Willenserklärung und Umfang einer gesetzlichen Vertretungsbefungnis. Das Urteil ist unter Anmerkung von Keim abgedruckt in ZEV 2013, 450 und kostenlos abrufbar unter www.gesetze-bayern.de. 

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  • ZR
    Erklärungsbewusstsein: bewusst erklärt – oder erklärt bewusst?

    Etwas zu erklären, bedeutet nicht, es auch bewusst zu tun: Soweit, so klar. Doch ist es für eine Willenserklärung notwendig, dass der Erklärende sich hierüber bewusst ist? Den meisten Studierenden wird der „Trierer Weinfall“ ein Begriff sein. Mit dem hat BGHZ 91, 324 wenig zu tun: Allerdings ist anhand dieser Entscheidung mehr zu lernen, als in manchem Kapitel eines BGB-AT Lehrbuchs. Studierende sollten mit wachem Auge einmal im Studium über diese Entscheidung gestolpert sein – besser noch allerdings über NJW 1984, 2279, denn dort kontert Canaris dem BGH mit den wichtigsten Gegenargumenten.

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  • ZR
    Vom ewigen Bonifatius

    Am 21.8.1910 stirbt ein katholischer Pfarrer in Baden und hinterlässt einen Nachlassstreit, der bis heute Lehrbücher beschäftigt und zahlreiche Aufsätze und Anmerkungen provoziert. Am 28.10.1913 fällt das Reichsgericht sein Urteil im Bonifatiusfall – RGZ 83, 223 - VII 271/13 – und stößt damit eine nimmer endende Diskussion über die Schenkung auf den Todesfall an. Erbrecht, Schuldrecht, Sachenrecht und BGB AT drehen sich in einer Spirale auf die vermeintlich einfache Frage zu: wann wird verschenkt – und wann vererbt? Dies ist eine Frage, die sich für das Examen anbietet, weil es Prüfern ermöglicht, Strukturwissen gleich vierer Bücher des BGB abzufragen, ohne auf Spezialwissen im Erbrecht angewiesen zu sein.

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