In dem unter dem Namen „Keck“ bekannt gewordenen Urteil aus dem Jahr 1993 befasste sich der EuGH u.a. mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 30 EWGV (heute Art. 34 AEUV). Ihre große Bedeutung erlangte die Entscheidung dadurch, dass der EuGH seine bis dato in der Dassonville-Formel enthaltene sehr weite Definition einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ wieder begrenzte.
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