Das OVG M-V hat Reisebeschränkungen zu Ostern für unwirksam erklärt. Der neu gefasste §4a Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) sei - zumindest bei summarischer Prüfung - unverhältnismäßig und verletzte das Grundrecht auf Freiheit der Person.
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