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  • ZR
    Fiktive Abrechnung nicht vorgenommener Schönheitsreparaturen

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    Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen, ob im Fall nicht vorgenommener geschuldeter Schönheitsreparaturen eine fiktive Abrechnung im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht kommt. Diese Frage war insbesondere mit Blick auf die Entsprechung zum Werkvertrag aus BGH NJW 2018, 1463 ff. relevant. Im Hinblick auf das Kaufrecht wurde die Erstreckung der Entsprechung bereits mit BGH NJW 2022, 686 ff. abgelehnt.

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  • ZR
    Zulässigkeit einer Schönheitsrenovierungsklausel

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 22.8.2018 – VIII ZR 277/16, abgedruckt in NJW 2018, 3302 mit der Frage, ob eine im Formularmietvertrag vereinbarte Renovierungsklausel bei einem unrenoviert übergebenen Wohnraum wirksam ist und wie sich in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung zwischen dem Altmieter und dem Neumieter bezüglich der Renovierungsverpflichtung auswirkt. Der Beschluss ist abrufbar unter folgendem Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018-8-22&nr=87673&pos=4&anz=10

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  • ZR
    Abwälzbarkeit von Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung

    Das Verhältnis von Vermietern und Mietern ist oftmals nicht von Harmonie geprägt. Gestritten wird vor allem gerne über die Wirksamkeit von Kündigungen, Ansprüchen bei Mängeln und Wirksamkeit von AGB. In dem hier vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um Letzteres. Es stellte sich die Frage, inwieweit der Vermieter verpflichtet ist Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn ihm die Wohnung unrenoviert überlassen wurde. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht standhält, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt.

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