Eine Prozessführung wie bei einem „nationalsozialistischen Sondergericht“ und in der Art „mittelalterlicher Hexenprozesse“. Zu diesen Vorwürfen hatte sich ein Kläger in einem Zivilprozess gegenüber der Richterin hinreißen lassen. Ist das noch Meinungsfreiheit? Handelt es sich um strafbare Schmähkritik?
Ein Blogger hatte sie als "Luder vom Lerchenberg" und "delirierende Hausfrau" bezeichnet. Vor den Zivilgerichten klagte sie zwar erfolgreich auf Unterlassung, aber erfolglos auf Geldentschädigung. Nun hat das BVerfG entschieden
Muss es sich ein Rechtsanwalt gefallen lassen als "rechtsextrem" oder "rechtsradikal" in einem Internetforum bezeichnet zu werden? Die Zivilgerichte verneinten diese Frage, da es sich dabei um Schmähkritik handeln würde. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte den Sachverhalt anders. Nachzulesen ist die Entscheidung in NJW 2012, 3712 ff.
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