6 Suchergebnisse



  • SR
    Der „Geldautomaten - Fall“ einmal anders!

    Bitte Beschreibung eingeben

    Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u.a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht?

    Weiterlesen

  • SR
    Gibt es einen Unterlassenstäter neben einem aktiv handelnden Täter?

    Gibt es einen Unterlassenstäter neben einem aktiv handelnden Täter?

    In Klausuren stellt sich mit schöner Regelmäßigkeit die Frage, ob jemand, der es unterlässt, einen aktiv handelnden Täter von der Tat abzuhalten oder aber es unterlässt, die Tat durch z.B. Warnen des Opfers zu verhindern als Nebentäter bestraft werden kann oder ob nicht nur eine Beihilfe durch Unterlassen angenommen werden kann. Hier treffen also Unterlassensdelikt und Täterschaft und Teilnahme aufeinander.

    Weiterlesen

  • SR
    Trickdiebstahl oder Sachbetrug?

    Trickdiebstahl oder Sachbetrug?

    Bei einem durch eine Täuschung ermöglichten Gewahrsamswechsel stellt sich in der Klausur die Frage, ob es sich um einen Trickdiebstahl gem. § 242 StGB oder aber um einen Sachbetrug gem. § 263 StGB handelt. Sofern die Täuschung zu einer Vermögensverfügung geführt hat, liegt Betrug vor und Diebstahl scheidet aus, da der Gewahrsamswechsel nicht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgte.

    Weiterlesen

  • SR
    Erst qualifizierte Körperverletzung, dann spontane Wegnahme – kann das ein qualifizierter Raub sein?

    Erst qualifizierte Körperverletzung, dann spontane Wegnahme – kann das ein qualifizierter Raub sein?

    Der Raub als zweiaktiges Delikt setzt ein Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung) und eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraus. Nach h.M. muss zwischen beiden Akten ein subjektiv-finaler Zusammenhang liegen, d.h. das Nötigungsmittel muss aus Sicht des Täters zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden. Damit scheidet Raub grundsätzlich dann aus, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes des Nötigungsmittels der Täter noch gar nicht an eine Wegnahme gedacht hat. Etwas Anderes kann allerdings dann gelten, wenn das Nötigungsmittel später fortwirkt. Fraglich ist dann allerdings, ob auch die Qualifikation – im konkreten Fall das Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs – fortwirkt.

    Weiterlesen

  • SR
    Zum Umfang der Verwerflichkeitsprüfung bei einer friedlichen Blockadeaktion

    § 240 StGB ist ein sog. "offener" Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht aufgrund der Verletzung des Tatbestandes indiziert ist, sondern gem. § 240 II positiv im Rahmen einer Verwerflichkeitsprüfung festgestellt werden muss. Bei Blockadeaktionen ist dabei stets das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit in die Wertung einzubeziehen.

    Weiterlesen

  • SR
    Zur Strafbarkeit gem. § 240 StGB (Nötigung) von anwaltlichen Mahnschreiben

    Eine "Cash-Cow" besonderer Art ist das anwaltliche Mahnschreiben, welches u.a. bei tatsächlichen oder vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen (Streaming von Videos bei "redtube") massenhaft verschickt wird. In derartigen Mahnschreiben, die sich zumeist an rechtliche Laien richten, wird mitunter auch mit dem Einschalten der Staatsanwaltschaft für den Fall der Nichtzahlung der geltend gemachten Forderung gedroht. Nunmehr hat der BGH (Beschluss vom 05.09.2013, AZ 1 StR 162/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) deutlich gemacht, dass diese Schreiben den Tatbestand der Nötigug gem. § 240 StGB erfüllen können.

    Weiterlesen

 
Die JURACADEMY ist Dein persönlicher Begleiter durch Dein Jurastudium 
– vom ersten Semester bis zum Staatsexamen.

Jetzt sofort weiterlernen


Mit dem passenden
Einzelkurs


Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Kurspaket


Für das erste und das zweite Staatsexamen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Klausurenkurs


Für die Klausuren im ersten Staatsexamen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Übungstrainer


Für die Wiederholung im Schnelldurchlauf


Jetzt entdecken!