Strafrecht und öffentliches Recht könne sich im Examen teilweise näher stehen als auf den ersten Blick gedacht. Vor diesem Hintergrund sollten Kandidaten immer die Schnittstellen der Bereiche gut im Auge behalten. Strafrechtliche Entscheidungen haben häufig grundrechtliche Wertungen zu beachten. Sehr vorbildhaft sieht man dies bei der Entscheidung des AG Kassel, die sich mit der Strafbarkeit des Zeigens des sog. "Hitler-Grußes" in einer öffentlichen Veranstaltung beschäftigt. Nachzulesen ist die Entscheidung bei NJW 2014, S. 801 ff.
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