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  • ZR
    Verbraucher oder nicht?

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    Der individualvertragliche Ausschluss von Gewährleistungsrechten ist gem. § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag ich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft. Dabei kann mitunter die Bestimmung der Verbrauchereigenschaft problematisch sein.

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  • ZR
    Haftungsausschluss für öffentliche Äußerungen des Verkäufers

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.09.2017 mit der examensrelevanten Frage der Reichweite eines Haftungsausschlusses. Hier konkret mit der Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auch für solche Beschaffenheitsmerkmale gelten kann, die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwartet werden durften.

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  • ZR
    Gekauft wie besichtigt - Reichweite sog. Besichtigungsklauseln

    Gekauft wie besichtigt - Reichweite sog. Besichtigungsklauseln

    Gewährleistungsrechte werden in Klausursachverhalten häufig zwischen den Parteien ausgeschlossen. Die typischen Wendungen sollten ihnen bekannt sein. Z.B. "gekauft wie gesehen" oder "wie die Sache steht und liegt". Der BGH musste sich im vorliegenden Fall vom. 6.4.2016 mit der Reichweite einer sog. Besichtigungsklausel auseinandersetzen.

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  • ZR
    Die aufgedrängte Reparatur: Gewährleistungsrechtsfall in untypischer Form

    Die aufgedrängte Reparatur: Gewährleistungsrechtsfall in untypischer Form

    Gerade der in diesem Fall notwendige und untypische Prüfungsansatz macht das Urteil des BGH vom 11.11.2008 so interessant für die Prüfungsämter. Der Fall verbindet das Gewährleistungsrecht und das Bereicherungsrecht und lässt sich wunderbar durch den Einbau weiterer Fragen erweitern. Dieses Urteil sollten sie zumindest mal gelesen haben um die Kern AGL nicht zu übersehen. Viel Freude beim Lesen!

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