In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit bei Wohnungsdurchsuchungen, des BVerwG zum Anspruch auf tödliche Medikamente und des EuGH zur „Superleague“ im europäischen Fußball Die Urteile können Sie u.a. auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de - oder des Bundesverwaltungsgerichts - unter www.bverwg.de – abrufen; ferner auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs www.curia.europa.eu/
Nach Ausschreitungen hat ein Fußball-Fan ein bundesweites Stadionverbot bekommen. Das BVerfG musste die Frage klären, ob das Willkür ist und ob Fußballvereine an Grundrechte gebunden sind
Die Frage der Zulässigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die daran zu stellenden Bedingungen beschäftigt die Rechtsprechung deutscher Gerichte schon seit längerem. Während die Polizeibehörden bei Einsätzen gegen gewaltbereite Fußballfans möglichst viel Spielraum wünschen, mahnen die Freiheitsgrundrechte der Betroffenen zu einem schonenden Eingriff. In jüngster Zeit spielt die Rechtsprechung des EGMR verstärkt in die Rechtsanwendung mit hinein. Eine aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg (Urt. v. 24.2.2014 – 11 LC 228/12, NVwZ 2014, 520 ff.) beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Vorgaben der EMRK auf das deutsche Polizeirecht am Fall der Ingewahrsamnahme eines – strafrechtlich nicht zu belangenden – Ultra-Fans aus Hannover. Es geht dabei zentral um die Frage, in welchen Konstellationen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person aus Art. 5 I 1 EMRK ohne den Zusammenhang mit einem Strafverfahren rechtmäßig eingeschränkt werden kann.
Schon mit unserer Entscheidungsbesprechung vom 05.08.2013 (http://www.juracademy.de/web/news-detail.php?id=42084) haben wir uns mit dem "Klausurklassiker" Sportwettenbetrug beschäftigt.Der BGH (4 StR 479/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) musste sich nun vor kurzem mit einer weiteren Variante auseinandersetzen. Wie Sie sicherlich bereits wissen, sind vor allem die Prüfungspunkte "Täuschung" und "Vermögensschaden" problematisch. Im Fall "Hoyzer" hatte der BGH seinerzeit beides bejaht und wegen § 263 StGB verurteilt. In der nachfolgend dargestellten Entscheidung hat der BGH nun die Täuschung verneint.
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