Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit einer interessanten Entscheidung des BVerfG zur Bekanntgabefiktion und einer Entscheidung des EuGH zu Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und- verspätungen.
Nach dem Reaktorunglück in Japan wurde der Atomausstieg beschlossen. Den Kraftwerksbetreibern wurden Entschädigungen zugesichert. Das Atomgesetz (AtG) wurde entsprechend geändert, zuletzt mit der 16. Novelle 2018. Das BVerfG verlangt nun Nachbesserungen. Insbesondere bemängelt es, dass Ausgleichszahlungen für betroffene Kraftwerksbetreiber unzumutbar geregelt seien. Auch sie die 16. Novelle aufgrund formaler Mängel nie in Kraft getreten.
Ein Blogger hatte sie als "Luder vom Lerchenberg" und "delirierende Hausfrau" bezeichnet. Vor den Zivilgerichten klagte sie zwar erfolgreich auf Unterlassung, aber erfolglos auf Geldentschädigung. Nun hat das BVerfG entschieden
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 17/16 im Wesentlichen mit folgenden Fragen: Wie ist im Fall der verspäteten Rückgabe von Wohnraum die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete gem. § 546a zu bestimmen? Ist ein solcher Entschädigungsanspruch gegebenenfalls dadurch ausgeschlossen, dass der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigte und gar nicht vermieten wollte?
Der BGH befasst sich im vorliegenden Urteil mit der Möglichkeit einer Minderung im Reisevertragsrechts, insbesondere dem Ausschluss der Ansprüche bei schuldhafter Nichtanzeige. Im Kern steht die Frage, ob die Kenntnis des Reiseveranstalters vom Mangel die grundsätzliche Notwendigkeit der Anzeige entfallen lässt.
der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.5.2016, VI ZR 496/15 mit der Frage, ob ein Mieter, welcher von seinem Vermieter in grober Weise beleidigt wurde, Anspruch auf Entschädigung in Geld hat.
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