In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu unwirksamen „Kinderehen“; des Landessozialgerichts zur Übernahme der Miete bei Sozialwohnungen in Berlin und die Entscheidung des VG Berlin zum Büro von Ex-Kanzler Schröder.
Heidenspaß-Party am Karfreitag? Die Ordnungsbehörde hatte die Veranstaltung einer Weltanschauungsgemeinschaft verboten und auf den gesetzlichen Schutz der stillen Tage verwiesen. Das BVerfG hat die aus dem Feiertagsschutz folgenden Grundrechtseinschränkungen im Grundsatz für verfassungsmäßig erklärt – verlangt aber Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen und Versammlungen.
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