Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit einem Strafurteil auseinandersetzen, mit dem ein Fußballfan wegen Beleidigung verurteilt wurde, weil er im Fußballstadion eine Hose getragen hat mit dem Aufdruck "ACAB" – und dies ausgerechnet im Gesäßbereich. Das BVerfG stärkt erneut die Meinungsfreiheit und gibt den ordentlichen Gerichten Nachhilfe in Sachen "Kollektivbeleidigung".
Wer kennt das nicht: man möchte eine kostenfreie Software downloaden oder aber an einem Gewinnspiel teilnehmen und erhält einige Zeit später zu seinem großem Erstaunen eine Rechnung über einen angeblich geschlossenen Abovertrag. Nun schaut man sich die Internetseite noch einmal genauer an und stellt fest, dass dort tatsächlich - allerdings versteckt - darauf hingewiesen wird, dass man mit der Registrierung einen mehrmonatigen Abovertrag über mehr oder weniger brauchbare Leistungen schließen wird. Der BGH (2 StR 616/12 - Urteil v. 05.03.2014, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) hat sich in Fortsetzung seiner Rechtsprechung zur sog. "Insertionsofferte" (BGH 4 StR 439/00 - Urteil v. 26. April 2001) erneut mit der Frage beschäftigt, inwieweit ein Betrug durch eine irreführende Gestaltung einer Internetseite vorliegen kann.
Bekanntermaßen verfügt der Deutsche Bundestag nicht über ein "Selbstauflösungsrecht". Nichtsdestotrotz kam es bei Zeiten schon einmal vor, dass der Deutsche Bundestag nicht seine vorgesehene Legislaturperiode durchgestanden hat. In einigen diesen Fällen wird ein komplizierter Auflösungsvorgang in Gang gebracht, der regelmäßig schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wurde. Sollte Angela Merkel es also nicht mehr bis zum 22.9.2013 aushalten, dann sollte sie sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 2005, 2669 durchlesen. Dort hatte das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der unechten Vertrauensfrage von Gerhard Schröder zu entscheiden.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen