Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem Behandlungsvertrag beschäftigen. Hier insbesondere mit der Frage inwieweit den Behandelnden Aufklärungspflichten über die konkreten Kosten der Behandlung treffen. Ein weiterer Schwerpunkt lag sodann im Rahmen des Rückforderungsanspruchs bei der Frage der Kausalität und hier insbesondere der Beweislast. Ist diese gegebenenfalls wegen der wichtigen Fallgruppe des aufklärungsrichtigen Verhaltens umgekehrt? BGH, Urteil vom 28.1.2020 – VI ZR 92/19, NJW 2020, 1211
In diesem Fall lernen sie wann eine Aufklärungspflicht im Rechtsverkehr angenommen werden kann. Im vorliegenden Fall des BGH, vom 02.06.2016 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de/) musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Juwelier den Kunden über eine fehlende – jedoch branchenübliche – Versicherung aufklären muss. Diese Frage lässt sich sehr einfach in einer Klausur unterbringen.
Gerade der in diesem Fall notwendige und untypische Prüfungsansatz macht das Urteil des BGH vom 11.11.2008 so interessant für die Prüfungsämter. Der Fall verbindet das Gewährleistungsrecht und das Bereicherungsrecht und lässt sich wunderbar durch den Einbau weiterer Fragen erweitern. Dieses Urteil sollten sie zumindest mal gelesen haben um die Kern AGL nicht zu übersehen. Viel Freude beim Lesen!
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen