Mit Datum vom 30.12.2021 trat § 362 Nr. 5 StPO in Kraft, eingeführt durch das „Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit“. Danach sollte bei neuen Tatsachen und Beweisen die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eine rechtskräftig Freigesprochenen bei einzelnen Taten, z.B. einem Mord möglich sein. Diese Regelung hat das BVerfG nun (31.10.2023) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute machen wir einen Ausflug in der Strafprozessrecht und befassen wir uns mit Entscheidungen des BGH zu Verfahrenshindernissen und Verfahrensprinzipien.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen