Im letzten Beitrag haben wir uns die Änderungen in § 309 Nr. 8b lit. cc, § 218 und § 440 angesehen. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns mit einer Änderung, die Du im bisherigen Recht nur als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs behandelt hast.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen