Die Bundesregierung hat ein Corona-Konzept für den kommenden Herbst und Winter vorgestellt, welches ab Oktober 2022 bis April 2023 gelten soll. An den "Drei V" soll sich das Corona-Schutzkonzept orientieren: Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit, Vulnerabilität. „Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept eine Absage“ sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Zum Wochenende sind bundesweite Regelungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Dabei gab es auch erhebliche Kritik, vor allem die Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen wurde bezweifelt.
Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgen auch Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot. Jenseits der strikten Regelung für das Strafrecht nach Art. 103 II GG ist die Sache aber kompliziert...
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