Der Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, für milliardenschwere Investitionen in die Bundeswehr das Grundgesetz zu ändern. Die Abgeordneten stimmten am Freitag dafür, einen neuen Absatz in Art. 87a GG aufzunehmen. So wird verankert, dass - an der Schuldenbremse vorbei - Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen.
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