Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns den maßgeblichen Unterschied zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen ansehen und die Anwendbarkeit der §§ 280 ff. auf gesetzliche Schuldverhältnisse beleuchten.
In diesem Beitrag wollen wir uns eine Definition des Schuldverhältnisses erarbeiten.
In unserer „Lernblätter“-Reihe schauen wir uns ausgewählte Problemkreise im Rahmen examensrelevanter Rechtsgebiete in Kurzform an. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Wir merken uns daher: die Geschäftsführung ohne Auftrag kann als Schuldverhältnis Anknüpfungspunkt für die Haftung nach den §§ 280ff. sein.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen