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F Entschädigung - Allgemeines
Bei polizeilichen Maßnahmen kommt es nicht selten zu Schäden an den Rechtsgütern Dritter. Leib und Leben, das Eigentum oder andere subjektiv-öffentliche Rechtsgüter können durch polizeiliche Eingriffe verletzt werden. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betroffene Anspruch auf Entschädigung und Ausgleichsmaßnahmen gegen den Staat hat.
Die Frage nach der Haftung der Polizei folgt im Grundsatz den Regeln des allgemeinen Staatshaftungsrechts.
Expertentipp
Insoweit wird auf die Darstellung der verschiedenen staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen im Skript "Staatshaftungsrecht" verwiesen, die Sie an dieser Stelle wiederholen könnten. Hier sollen im Folgenden nur die Besonderheiten dargestellt werden, die sich typischerweise im Rahmen von polizeirechtlichen Aufgabenstellungen ergeben.