Inhaltsverzeichnis
1. Weiterwirtschaften und Verwertung
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Es wurde bereits dargestellt, dass auch der Neuerwerb zur Masse gehört (§ 35 InsO). Damit stehen die im Rahmen der Betriebsfortführung erwirtschafteten Gewinne durch den Insolvenzverwalter der Masse zu.
Uhlenbruck/Hirte InsO § 35 Rn. 120. Arbeitet ein Freiberufler weiter, mehrt sein Einkommen die Masse (außer bei Freigabe der Tätigkeit § 35 Abs. 2 InsO). Die Verwertung des Schuldnervermögens durch Liquidation oder übertragende Sanierung spült ebenfalls Geld in die Kasse.