Inhaltsverzeichnis
V. Aussonderungsberechtigte Gläubiger
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Mit der Aussonderung (§ 47 InsO) wird die Herausgabe eines nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstands begehrt. Nur das Schuldnervermögen ist den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesen (§ 35 InsO). Der Verwalter muss daher fremde Sachen, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung in der Insolvenzmasse befinden, an die wahren Berechtigten, die sog. Aussonderungsberechtigten (§ 47 S. 1 InsO), herausgeben. Die Aussonderungsberechtigten sind keine Insolvenzgläubiger und haben mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun. Der Anspruch auf Aussonderung bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten (§ 47 S. 2 InsO). Typischerweise geht es um Herausgabeansprüche (§ 985 BGB), Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB) sowie Grundbuchberichtigungsansprüche (§ 894 BGB).
Gottwald/Adolphsen Insolvenzrechts-Handbuch § 40 Rn. 2. Die Aussonderung bezieht sich nur auf individuell bestimmte oder bestimmbare Gegenstände; insoweit gilt der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz.FA-InsR/Dauernheim Kap. 5 Rn. 7 f.1. Einzelne Aussonderungsrechte
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Musterfall des Aussonderungsrechts ist das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einem Grundstück (§ 985 BGB). Auch Miteigentum berechtigt zur Aussonderung (an alle), z.B. wenn es durch Verbindung oder Vermischung (§§ 947, 948 BGB) entsteht.
Gottwald/Adolphsen Insolvenzrechts-Handbuch § 40 Rn. 9. Auch der (einfache) Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB) gibt ein Aussonderungsrecht, wenn der Verkäufer aufgrund Zahlungsverzug vor Insolvenzeröffnung wirksam zurückgetreten ist (§ 323 BGB).Beispiel
Die Müll-AG hat der MyTV GmbH im August 2014 eine Müllsortieranlage unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) geliefert (zahlbar in 24 Monatsraten). Die MyTV GmbH hat die dritte und vierte Rate (Oktober, November 2014) nicht mehr bezahlt. Die Müll-AG setzt deshalb eine dreiwöchige Frist zur Zahlung der offenen Raten (§ 323 Abs. 1 BGB) und erklärt nach Verstreichen der Frist den Rücktritt vom Vertrag (§ 349 BGB). Damit ist das Besitzrecht der MyTV GmbH entfallen. Wird am 2.1.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet, kann die Müll-AG die Herausgabe der Anlage vom Insolvenzverwalter verlangen (§ 985 BGB). Ihr steht ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die MyTV GmbH die bisherigen vier Raten brav bezahlt hat und dann das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier hat der Verwalter die Wahl (§ 103 InsO), ob er die weiteren 20 Raten zahlen und damit das Eigentum an der Müllsortieranlage erlangen möchte oder nicht. Er kann sich bis zum Berichtstermin (in der Regel drei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) mit seiner Entscheidung Zeit lassen (§ 107 Abs. 2 S. 1 InsO). Lehnt er ab, kann die Müll-AG erst jetzt Aussonderung (§ 47 InsO) verlangen (Rn. 294).
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Weitere Aussonderungsrechte sind beschränkt dingliche Rechte (Nießbrauch, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit etc.) und dingliche Vorkaufsrechte.
HK-InsO/Lohmann § 47 Rn. 13. Auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche können Aussonderungsrechte begründen. Bloße Verschaffungsansprüche (z.B. Anspruch des Käufers auf Übereignung der Kaufsache § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) reichen nicht. Dagegen kann der Verleiher die entliehene Sache aussondern (§ 604 BGB) oder der Besteller das dem Werkunternehmer überlassene Werk (§ 631 BGB). Auch bei Kommissionsgeschäften ist eine Aussonderung möglich (§ 392 Abs. 2 HGB). Ein Vermieter kann aussondern (§ 546 Abs. 1 BGB), aber erst wenn das Mietverhältnis beendet ist. Sogar die betriebliche Altersversorgung berechtigt in manchen Fällen zur Aussonderung. Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht aus dem Versicherungsvertrag (für die betriebliche Altersversorgung) ein, kann der Arbeitnehmer die Rechte aussondern.BGH v. 9.10.2014 – IX ZR 41/14 = NJW 2015, 341, 342. Beim echten Factoring liegt ein normaler Forderungskauf vor, so dass der Factor zur Aussonderung seiner Forderungen berechtigt ist.Zimmermann Insolvenzrecht Rn. 216. Treuhänderisch übertragene Rechte (z.B. Forderungseinzug an ein Inkassounternehmen) können im Insolvenzverfahren des Treuhänders vom Treugeber ausgesondert werden (egal ob eigennützige oder uneigennützige Treuhand).BGH v. 12.7.2012 – IX ZR 213/11 = NZI 2012, 803, 804; Ehricke/Biehl Insolvenzrecht S. 38 f. (Fall 73). Eine Mietkaution, die der Vermieter nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt von seinem Vermögen anlegt, berechtigt den Mieter zur Aussonderung.Gottwald/Adolphsen Insolvenzrechts-Handbuch § 40 Rn. 55. Vermischt der Vermieter die Gelder, ist der Mieter allerdings nur einfacher Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO). Aussonderungsberechtigt sind die Inhaber eines geschützten Designs (§ 38 DesignG) sowie eines Markenrechts (§ 14 MarkenG). Wertguthaben der Arbeitnehmer aus Arbeitszeitflexibilisierungsmodellen sind ebenfalls geschützt (§ 7e Abs. 2 SGB IV).Gottwald/Adolphsen Insolvenzrechts-Handbuch § 40 Rn. 76.2. Durchsetzung des Aussonderungsrechts
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Im Regelfall muss sich der Aussonderungsberechtigte beim Insolvenzverwalter melden und den Gegenstand konkret benennen, den er herausbegehrt. Der Verwalter hat keine allgemeine Nachforschungspflicht, ob sich fremde Gegenstände in der Masse befinden. Bestehen aber Anhaltspunkte (in Rechnungen oder Verträgen), muss der Verwalter diesen nachgehen.
Bork/Hölzle/Nissen Handbuch Insolvenzrecht Kap. 8 Rn. 84; Reischl Insolvenzrecht Rn. 296. Handelt es sich zweifelsfrei um fremdes Eigentum, muss der Verwalter es (freiwillig) herausgeben. Tut er das nicht, muss der aussonderungsberechtigte Gläubiger den Insolvenzverwalter in einem normalen Zivilprozess auf Herausgabe verklagen. Örtlich zuständig für die Herausgabeklage ist das Amtsgericht bzw. Landgericht (Prozessgericht), in dessen Bezirk das Insolvenzgericht liegt (§ 19a ZPO). Ausschließliche Gerichtsstände gehen vor (z.B. §§ 24, 29a ZPO).Zöller/Vollkommer ZPO § 19a Rn. 6. Gibt es daneben noch besondere Gerichtsstände (z.B. §§ 27, 29 ZPO), hat der Kläger ein Wahlrecht (§ 35 ZPO).Beispiel
Mitarbeiter Moritz hat am Tag des Eröffnungsantrags seinen zwei Jahre alten Sportwagen, in dem sich auch sein neues Smartphone befindet, in der Tiefgarage auf dem Firmengelände der MyTV GmbH geparkt. Auf der Beifahrerseite des Autos befindet sich ein Werbeslogan der Firma. Der Insolvenzverwalter lässt die Tiefgarage versiegeln, um zu prüfen, welche Autos zum Fuhrpark der Firma gehören. Die Prüfung erstreckt sich wegen Sichtung zahlreicher Leasingverträge über mehrere Wochen. Moritz ist ein aussonderungsberechtigter Gläubiger (§ 47 InsO). Er kann vom Verwalter die Herausgabe des Autos sowie des Smartphones (§ 985 BGB) verlangen. Sein Eigentum am Auto kann er mit dem Fahrzeugbrief beweisen, sein Eigentum am Smartphone über die Rechnung. Würde er die Sachen nicht freiwillig zurückbekommen, könnte er den Insolvenzverwalter vor dem LG Nürnberg (§ 19a ZPO) auf Herausgabe verklagen. Auch eine einstweilige Verfügung (§ 935 ZPO), die dem Verwalter die Verfügung über den Gegenstand untersagt, ist möglich.
Gottwald/Adolphsen Insolvenzrechts-Handbuch § 40 Rn. 119. Selbsthilfe (Auto entführen) ist selbstverständlich nicht erlaubt.3. Ersatzaussonderung
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Ist der auszusondernde Gegenstand (z.B. das Smartphone von Moritz) widerrechtlich vom Verwalter veräußert worden, ist dieser zur Ersatzaussonderung verpflichtet, wenn die Gegenleistung (der Kaufpreis) noch in der Masse unterscheidbar vorhanden ist, z.B. in einer Schublade (§ 48 S. 2 InsO) oder auf dem Konto (sog. Bodensatztheorie).
Ehricke/Biehl Insolvenzrecht S. 42 f. (Fall 78). Andernfalls hat Moritz einen Masseanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Im Übrigen haftet der Verwalter auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 60 InsO).